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Geschäftsbedingungen

AGB’s zum Downloaden im PDF-Format

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der MesTec AG

(nachfolgend MesTec genannt)

1. Geltungsbereich

Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Die Gültigkeit des Vertrages wird durch die Nichtigkeit einzelner dieser Bestimmungen nicht berührt, soweit diese nicht einen wesentlichen Vertragsbestandteil darstellen.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend ab Lager Balzers. Die genannten Preise erlangen erst nach Abgang einer Auftragsbestätigung durch MesTec Verbindlichkeit.

3. Preise, Zahlungsbedingungen
  1. Alle unsere Preise gelten ab Lager Balzers, zuzüglich Versandkosten und MwSt. Preisänderungen durch Lieferanten der MesTec bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden.
  2. Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nicht anders vermerkt, sofort rein netto zur Zahlung fällig. Wird Lieferung gegen Rechnung vereinbart, behält sich MesTec das Recht vor, die Ware auf Kosten des Erwerbers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sämtliche von MesTec gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MesTec.
  3. Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach teilweisem Versand der Waren von dem Käufer die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufrieden stellt, haben wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen.
4. Lieferung
  1. Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der Auftragsbestätigung, verpflichtet sich die MesTec zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme der Leistung. Im Falle der Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, MesTec mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.
  2. Das Transportrisiko trägt der Käufer, selbst wenn MesTec auf Wunsch des Käufers in seinem Namen und auf seine Rechnung eine Transportversicherung abschliesst. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung während des Transportes müssen vom Käufer gegenüber dem Transporteur oder allenfalls gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden.
  3. Die von MesTec angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich; MesTec behält sich die Änderung der Lieferfristen in angemessener Weise sowie Teillieferung vor.
  4. Jede Lieferung ist vom Käufer sofort nach Empfang zu kontrollieren; über festgestellte Mängel ist MesTec binnen 5 Tagen zu informieren. Stillschweigen des Käufers bedeutet Annahme der Lieferung.
  5. Sonderbauten und Spezialanfertigungen können nach Abgang einer Auftragsbestätigung von MesTec nicht mehr annulliert werden.
5. Garantie
  1. Wenn nicht anders vereinbart, gelten auf alle MesTec Produkte eine Garantie von 12 Monaten ab Ablieferdatum, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Wenn nicht anders vereinbart, werden Garantieleistungen ausschliesslich am Domizil der MesTec erbracht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Lampen, Toner etc. Für von Dritten hergestellte Produkte, die MesTec ausliefert, beschränkt sich die Garantieverpflichtung von MesTec darauf, dem Kunden eine allfällige vom Hersteller gewährte Garantie zugute kommen zu lassen.
  2. Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, Magnetband etc.) oder ein kompletter PC zur Reparatur an MesTec übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor der Übergabe der Sache. MesTec kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar gemacht werden. Achtung: Festplatten (einzeln oder in PCs) werden beim Reparatureingang generell formatiert.
  3. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn:
    • der Artikel in der Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde.
    • eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt.
  4. Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann MesTec ihre Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
    • durch Nachbesserung der gelieferten Ware
    • durch Ersatz der mangelhaften Ware
    • durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  5. Klageanspruch und Einreden des Käufers verjähren mit dem Ablauf der Garantiefrist.
  6. Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefalle wird wegbedungen.
6. Zahlungsverzug
  1. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich MesTec das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen. MesTec belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 8% p.a. Verzugszins.
  2. Falls eine Rechnung bei Verfall unbezahlt bleibt, behalten wir uns das Recht vor, den Betrag um 15% zu erhöhen, mit einem Minimum von CHF 45.–.
  3. Der Kunde kann MesTec nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.
7. Haftung

Weitergehende Rechtsansprüche als die in der Ziffer 5 genannt gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von MesTec gelieferten Waren ergeben.

8. Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr der gelieferten Artikel ist nur mit Einwilligung der Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Bundesamtes für Aussenwirtschaft gestattet.

9. Beanstandungen

Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innert 10 Tagen seit der Erbringung der fraglichen Leistung diese schriftlich bei MesTec beanstandet.

10. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten mit der MesTec ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.

01.01.2009 Ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen / MesTec AG, Palduinstrasse 1, 9496 Balzers