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Erhöhung des EO-Beitragssatzes
Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen wurde am 27. September 2020 in der Volksabstimmung angenommen und tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Zu seiner Finanzierung wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5% erhöht.
Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2021 in der Schweiz
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total | |
AHV | 4,35 % | 4,35 % | 8,7 % |
IV | 0,7 % | 0,7 % | 1,4 % |
EO neu EO bisher |
0,25 % 0,225 % |
0,25 % 0,225 % |
0,5 % 0,45 % |
Total AHV/IV/EO neu Total AHV/IV/EO bisher |
5,3 % 5,275 % |
5,3 % 5,275 % |
10,6 % 10,55 % |
Bitte beachten Sie, dass die Anpassungen in den Löhnen vor der Erstellung des ersten Lohnes im neuen Jahr erfolgen müssen.
Quellensteuer 2021 in der Schweiz
Am 1. Januar 2021 treten die revidierten Bestimmungen der Quellenbesteuerung in Kraft. Ein Hauptziel dieser Gesetzesrevision ist die Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen.
Zudem werden die Kantone verpflichtet, die Berechnung der Quellensteuern weiter zu vereinheitlichen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat zusammen mit den Kantonen das Kreisschreiben Nr. 45 über die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern ausgearbeitet. Es legt die Regeln zur Berechnung der Quellensteuern für alle Kantone verbindlich fest.
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